Finanzielle Unterstützung

Geldleistungen für Anspruchsberechtigte

Die finanzielle Unterstützung, die im Rahmen der Grundversorgung möglich ist, ist gesetzlich geregelt. Abhängig von verschiedenen Faktoren, wie der Familienzugehörigkeit oder der Versorgung in der Unterkunft, gibt es unterschiedliche Geldbeträge, die wir treuhändisch auszahlen. Treuhändisch bedeutet, dass das Geld nicht uns gehört und dass wir nicht darüber bestimmen können, wer wieviel Geld bekommt.

Auszahlung

Das meiste Geld überweisen wir auf sogenannte ELEG-Konten. ELEG-Konten haben sich besonders bewährt, da die unbare Auszahlung schneller und sicherer ist. Menschen, die nicht organisiert, sondern privat untergebracht sind, müssen trotzdem zu einer monatlichen Anwesenheitskontrolle kommen, um ihre Leistungen ausbezahlt zu bekommen. Die kommenden Termine findest du im Downloadbereich.

Die maximalen Höchstbeträge, die wir in vielen Fällen auszahlen dürfen, setzen sich wie folgt zusammen:

Taschengeld
Taschengeld

40 €

Bekleidungsgeld
Bekleidungsgeld

12,50 €/ Monat
(Jahresanspruch 150 €)

Wenn du keine Vollversorgung (drei Mahlzeiten am Tag) bekommst, steht dir zusätzlich noch Verpflegungsgeld im Rahmen von maximal 245 €, für jedes minderjährige Kind noch mal 145€ extra, zu.

Falls du privat wohnst bekommst du bis zu 260€ Verpflegungsgeld und einen maximalen Mietzuschuss als Einzelperson von 165 €, Familien erhalten maximal 330€. Davon abgesehen können schulpflichtige Kinder zusätzlich je Semester bis zu 100€ Zuschuss bekommen.

Eine detaillierte Auflistung in unterschiedlichen Sprachen findest du in unserem Downloadbereich.

Die Höhe des jeweiligen Anspruches wird uns von der zuständigen Abteilung Soziales des Landes Tirol mitgeteilt. Leider kommt es manchmal zu kurzfristigen Änderungen, wenn zum Beispiel eine Übersiedelung von einer Selbstversorgungsunterkunft in eine Vollversorgungsunterkunft vorgenommen wurde und dadurch nur für einen Teil des Monats Verpflegungsgeld gezahlt werden kann. Falls du in Bezug auf die Auszahlung Fragen hast, komm zu unserem Parteienverkehr. Gerne helfen wir bei der Überprüfung, falls es zu Unklarheiten gekommen ist.

Bei Fragen zur elektronischen Auszahlung sind wir unter eleg@tsd.gv.at und eleg-ukraine@tsd.gv.at (nur für Vertriebene aus der Ukraine) für dich erreichbar.