Leistungen in der Grundversorgung
Neben Unterkunft, Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneprodukten und Rechtsberatungen dürfen wir unsere Klienten und Klientinnen auch finanzielle Unterstützungen des Bundes auszahlen. Im folgenden die Auflistung der aktuellen Beträge seit 1. Juli 2022. Es handelt sich dabei um monatliche Höchstbeträge, die pro Person ausgezahlt werden können.
Im Vollversorgerunterkünften Erwachsene
Minderjährige
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In Selbstversorgerunterkünften Erwachsene
Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:
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In Privatunterkünften Erwachsene
Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
+ Mietzuschuss
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Schulgeld:
Für schulpflichtige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr je Semester bis zu €100,00
Zum Download in verschiedenen Sprachen