Arbeit
Gemeinnützige Tätigkeiten
AsylwerberInnen, die in Betreuungseinrichtungen untergebracht sind, können Einsatz zeigen. Beispielsweise bei Hilfstätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen. Das können die Bereiche Reinigung, Küchenbetrieb, Transport oder Instandhaltung der Unterkunft beinhalten.
Gemeinnützige Tätigkeiten sind Hilfsarbeiten für Bund, Land oder Gemeinde (öffentliche Gebietskörperschaften). Diese Tätigkeit darf dabei keinen Arbeitsplatz ersetzen und der öffentliche Nutzen muss klar ersichtlich sein. Für den Einsatz der AsylwerberInnen ist weder ein Dienstverhältnis noch eine ausländerbeschäftigungsrechtliche Erlaubnis erforderlich. Für die Tätigkeit erhalten die AsylwerberInnen einen Anerkennungsbeitrag von 3,00 Euro pro Stunde, außerdem sind sie sowohl unfall- als auch krankenversichert. Sie dürfen jedoch maximal 240,00 Euro pro Monat verdienen.
Mehr Informationen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen finden sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005762
Das Team Integration steht im laufenden Kontakt mit den Gemeinden, um zusätzliche gemeinnützige Tätigkeiten für AsylwerberInnen zu schaffen. Das Betreuungspersonal koordiniert die Umsetzung vor Ort.
Saisonarbeit
AsylwerberInnen können im Rahmen des Winter- und Sommertourismus sowie der Land- und Forstwirtschaft eine Beschäftigung von bis zu sechs Monaten aufnehmen. Die Kontingente werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jedem Bundesland zugeteilt. Für diese Arbeit ist eine Beschäftigungsbewilligung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) notwendig. Bei Antritt einer Saisonarbeit fällt der/die AsylwerberIn für die Zeit der Tätigkeit aus der Grundversorgung und erhält somit keine finanziellen Leistungen mehr. Nach Beendigung der Arbeit wird die monatliche Auszahlung der Grundversorgung nicht sofort wieder erteilt. Das verdiente Geld wird „aufgerechnet“.
Volontariat
Zur Vertiefung bzw. Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse besteht auch die Möglichkeit, ein dreimonatiges Volontariat zu absolvieren. Hierfür muss beim AMS eine Volontariatsanzeige aufgegeben werden. Dazu muss die berufliche Qualifikation der AsylwerberInnen nachweisbar sein.
Mehr Informationen erhalten Sie via E-Mail unter integration@tsd.gv.at.
Land Tirol - Integrationsstrategie für Flüchtlinge
Das Land Tirol arbeitet derzeit an einer Integrationsstrategie für Flüchtlinge, welche die Bereiche Deutsch, Bildung und Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Soziales, Begegnung und Zusammenleben sowie bereichsübergreifende Angebote zusammenfassen und vernetzen soll. In einem ersten Schritt wurden dafür die bestehenden Angebote in diesen Bereichen erhoben und eine Übersicht erstellt.