Schritte zur Grundversorgung
Wir bitten Ukrainevertriebene nach ihrer Ankunft in Tirol folgende Schritte zu beachten:
1. Polizeiliche Registrierung
Die polizeiliche Registrierung wird derzeit Ankunftszentrum im ehemaligen Hotel Europa (Südtirolerplatz 2, gegenüber vom Hauptbahnhof Innsbruck) angeboten. Die Registrierung ist Voraussetzung für den Anspruch auf jede weitere Unterstützung.
2. Beratung
Bei der anschließenden Beratung wird evaluiert, ob die Betroffenen die Unterbringung selbst (privat) organisieren werden oder auf die Unterstützung der TSD angewiesen sind. Folgende Optionen bieten sich daraus an:
a) Unterbringung in einer TSD-Unterkunft: Der Antrag wird durch einen Berater oder eine Beraterin vor Ort gemacht und weitergeleitet. In der Zwischenzeit ist es möglich, im Ankunftszentrum zu bleiben, bis ein geeigneter Platz gefunden wurde.
b) Private Unterkunft: Alle Anträge müssen selbstständig ausgefüllt werden, inklusive den Antrag auf Grundversorgung. Alle Anträge findest du unten.
3. Genehmigung des Antrags auf Grundversorgung
Bitte sprich mit den Zuständigen im Ankunftszentrum, wenn du genauere Informationen über deine Ansprüche und die Auszahlung erfahren möchtest.